FAQ zu Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse: Bußgelder
Bußgelder sind im BSIG vorgesehen und enthalten. Sie sind nicht vergleichbar mit denen der DSGVO, sondern vergleichbar mit denen aus der KRITIS-Regulierung.
Die Verletzung der verschiedenen Pflichten für UBI (siehe „Welche gesetzlichen Pflichten kommen auf UBI zu?“) ist bußgeldbewehrt. Es drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro
bei nicht oder nicht rechtzeitiger Registrierung (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 BSIG)
bei nicht oder nicht rechtzeitiger Benennung einer Kontaktstelle (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 BSIG)
wenn die Selbsterklärung nach § 8f Abs. 1 BSIG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 9 BSIG)
wenn eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gegenüber dem BSI abgegeben wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BSIG).