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BSI TR-03163 Sicherheit in TK-Infrastrukturen

Die Technische Richtlinie TR-03163 „Sicherheit in TK-Infrastrukturen“ benennt die zulässigen Zertifizierungsschemata für kritische Komponenten in Telekommunikationsnetzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im Sinne des „Katalogs von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 109 Telekommunikationsgesetz (TKG) Version 2.0“. Sie richtet sich an Hersteller von kritischen Komponenten in Telekommunikationsnetzen.

Neben der Technischen Richtlinie werden weiterführende Informationen zu den zulässigen Zertifizierungsschemata im Anhang A benannt. Dies umfasst eine Auswahlhilfe für Zertifizierungsschemata sowie die Liste der jeweils verfügbaren Anforderungsdokumente für die Zertifizierung von kritischen Komponenten nach TR-03163. Die Listen von Anforderungsdokumenten im Anhang A werden fortlaufend erweitert.

Aktuelle Version

BSI TR-03163 Sicherheit in TK-Infrastrukturen, Version 1.1
BSI TR-03163 Anhang A, Version 1.2

Weiterentwicklung von Anforderungsdokumenten

Die oben erwähnten Anforderungsdokumente werden zur Abdeckung der Liste der kritischen Funktionen benötigt. Das BSI wird mithilfe einer Risikoanalyse Bedarfe für neue Anforderungsdokumente sowie die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung bestehender Dokumente identifizieren. Interessierte Produkthersteller und weitere Stakeholder können sich bei der Entwicklung der Anforderungsdokumente einbringen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall über die unten angegebene Adresse.

Kontakt

Fachlich zuständig für die Betreuung dieser TR ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat SZ 32 - Vorgaben und Auditierung für Telekommunikationsnetze, 5G
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
tr-5g@bsi.bund.de