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KRITIS-Sektor Energie

Windräder und ein Solarpark als Sinnbild für den Sektor Energie
Quelle: ©republica / E+ / GettyImages

Kritische Dienstleistungen

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Energie kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes:

  • Stromversorgung

    • Stromerzeugung
    • Stromübertragung
    • Stromverteilung
  • Gasversorgung

    • Gasförderung
    • Gastransport
    • Gasverteilung
  • Kraftstoff- und Heizölversorgung

    • Rohölförderung und Rohölproduktherstellung
    • Öltransport
    • Kraftstoff- und Heizölverteilung
  • Fernwärmeversorgung

    • Erzeugung von Fernwärme
    • Verteilung von Fernwärme

Anlagenkategorien und Schwellenwerte

Ob eine Anlage als Kritische Infrastruktur gewertet wird, kann Anhang 1 der BSI-KritisV entnommen werden
(Teil 3, Tabelle unten auf der verlinkten Seite):
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie

Sie sollten jedes Jahr bis zum 31.03. prüfen, ob Ihre Anlagen im vergangenen Jahr diese Schwellenwerte überschritten haben. Falls die Schwellenwerte überschritten wurden, gelten sie ab 01.04. als Kritische Infrastruktur. Bitte melden Sie Änderungen unverzüglich an das KRITIS-Büro.

Ergänzende Informationen auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Internetseiten des BBK zum KRITIS-Sektor Energie