Qualifizierung als Vertrauensdiensteanbeiter
Vertrauensdiensteanbietern, die die Konformität der von ihnen erbrachten (Vertrauens-) Dienste zu den in der eIDAS-Verordnug festgelegten Anforderungen nachweisen, kann von der zuständigen nationalen Aufsichtsstelle der Qualifikationsstatus verliehen werden.
Zuständige Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste im Bereich der Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für Website-Authentifizierung ist in Deutschland das BSI.
Vertrauensdiensteanbieter können beim BSI die Verleihung des Qualifikationsstatus beantragen.
In der folgenden Abbildung ist der Ablauf des Qualifizierungsverfahrens als Vertrauensdiensteanbieter gemäß eIDAS-Verordnung schematisch dargestellt.
![Ablauf des Verfahrens zur Qualifizierung als Vertrauensdiensteanbieter Ablauf des Verfahrens zur Qualifizierung als Vertrauensdiensteanbieter](/SharedDocs/Bilder/DE/BSI/Themen/eIDAS/Verfahrensablauf_eIDAS.jpg?__blob=normal&v=1)
Antrag
Zur Beantragung der Verleihung des Qualifikationsstatus für Vertrauensdiensteanbieter verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular
Antrag auf Verleihung des Qualifikationsstatus für Vertrauensdiensteanbieter
Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge senden Sie an:
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikReferat SZ 25
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
Alternativ können Anträge auch als PDF per Mail eingereicht werden an:
Sonstige Fragen oder Anregungen zum Qualifizierungsverfahren senden Sie bitte an:
Für eine verschlüsselte Kommunikation verwenden Sie bitte den nachfolgenden PGP-Schlüssel:
Öffentlicher Schlüssel (eidas@bsi.bund.de)
Fingerprint: CC9B 50BD E979 4DE7 E64A E33C DE3A 3ABF 0C31 B231
S/MIME-Zertifikat (eidas@bsi.bund.de)
Fingerprint: 982B 27E5 F522 144C F4E4 CF94 51B3 C92C 30C6 6432
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/8027148