1.5 Definitionen:
Störungen, Notfälle, Krisen und Katastrophen
Welche Zwischenfälle erfordern ein besonderes Notfallmanagement?
In allen Unternehmen und Behörden gibt es immer wieder kleinere Störungen: kurzfristige Stromausfälle, Personalengpässe, Lieferungen verzögern sich, Geräte gehen defekt. Für solche Vorfälle gibt es in der Regel einfache Lösungen, die Bestandteil des Alltagsgeschäfts sind: Beispielsweise werden Stromgeneratoren aktiviert, Überstunden geleistet, Produktionszeiten gestreckt oder Ersatzgeräte beschafft. Der mögliche Schaden solcher Ereignisse ist darüber hinaus aus Sicht der betroffenen Institution nur gering.
Erst dann, wenn Störungen oder Ausfälle größere Schäden verursachen können und ihre Behebung mit den üblichen Verfahren nicht mehr möglich ist, erfordern sie ein Notfallmanagement. Beispiele:
- Durch Brände können wichtige Betriebsräume (z. B. das Rechenzentrum oder eine Fertigungshalle) nicht mehr genutzt werden.
- Überschwemmungen führen zur tagelangen Sperrung von Zufahrtswegen.
- Eine Pandemie führt zu erheblichem Personalausfall.
- Das Stromnetz fällt flächendeckend und über einen längeren Zeitraum hinweg aus.
- Wichtige Kommunikationsnetze (Internet, Telefonnetz) fallen tagelang aus.
- Wichtige Lieferungen fallen vollständig aus, weil ein Lieferant Konkurs anmelden musste und auch nicht auf Ersatzlieferanten zurückgegriffen werden kann.
Das Notfallmanagement ist damit sowohl bei Vorfällen gefragt, die auf eine Institution begrenzt sind, als auch dann, wenn umfassendere Krisen und Katastrophen auf eine Institution einwirken.
Die folgende Tabelle erläutert die Unterschiede zwischen Störungen, Notfällen, Krisen und Katastrophen aus Sicht des BSI-Standards 100-4 und fasst zusammen, wann und in welcher Weise das Notfallmanagement für deren Behandlung zuständig ist.
Vorfallsart | Erläuterung | Behandlung |
---|---|---|
Einfache Störung | Kurzzeitiger Ausfall von Prozessen oder Ressourcen mit nur geringem Schaden | Behandlung ist Teil der üblichen Störungsbehebung |
Notfall | Länger andauernder Ausfall von Prozessen oder Ressourcen mit hohem oder sehr hohem Schaden | Behandlung verlangt besondere Notfallorganisation |
Krise | Im Wesentlichen auf die Institution begrenzter verschärfter Notfall, der die Existenz der Institution bedroht oder die Gesundheit oder das Leben von Personen beeinträchtigt | Da Krisen nicht breitflächig die Umgebung oder das öffentliche Leben beeinträchtigen, können sie, zumindest größtenteils, innerhalb der Institution selbst behoben werden |
Katastrophe | Räumlich und zeitlich nicht begrenztes Großschadensereignis, zum Beispiel als Folge von Überschwemmungen oder Erdbeben | Aus Sicht einer Institution stellt sich eine Katastrophe als Krise dar und wird intern durch deren Notfallorganisation in Zusammenarbeit mit den externen Hilfsorganisationen bewältigt |
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6611106