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9.2 Notfallmanagement überprüfen

Bei einer Überprüfung wird systematisch untersucht, ob das Notfallmanagement vorgegebenen Anforderungen genügt. Überprüfungen können auf verschiedenen Ebenen erfolgen und unterschiedlich aussagekräftig sein:

  • Bei einer Selbsteinschätzung überprüfen die Zuständigen für das Notfallmanagement die korrekte Umsetzung ihrer Vorgaben: Wurden alle Maßnahmen umgesetzt? Wie umfassend geschah dies? Welche Lücken gibt es noch?
  • In größeren Unternehmen und Behörden kann das Notfallmanagement durch die unabhängige Innenrevision überprüft werden. Neben Effektivität und Effizienz der zugehörigen Prozesse liegt dabei ein besonderes Augenmerk auf deren Compliance, also der Frage, ob interne und externe Vorgaben eingehalten sowie Standards und Best Practices berücksichtigt werden.
  • Eine externe Revision wird in der Regel von außen durch die Aufsichtsorgane einer Institution veranlasst und beispielsweise durch Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen oder – im Falle einer Behörde – Rechnungshöfe durchgeführt. Auch bei dieser Überprüfung hat die Compliance ein besonderes Gewicht.

Die Ergebnisse einer Überprüfung müssen dem Notfallbeauftragten übermittelt werden. Wurden Mängel festgestellt, so sind diese möglichst umgehend zu beheben.

Die RECPLAST GmbH hat als kleines Privatunternehmen keine eigene Innenrevision.Trotzdem sieht sie die Notwendigkeit, ihre Vorkehrungen zur Notfallvorsorge regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie noch zu den Geschäftsprozessen, den von ihnen genutzten Ressourcen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie der Gefährdungslage passen. Es wurde daher festgelegt, alle zwei Jahre einen externer Auditor mit der Überprüfung des Notfallmanagements zu beauftragen. In den Zwischenjahren sollte der Notfallbeauftragte entsprechende Selbstbewertungen vornehmen.