Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Übereinstimmung eines individuellen Online-Sammelsystems mit der Verordnung (EU) 2019/788
Hinweis:
(1) Gemäß EBI-VO, Artikel 11(7) werden Bescheinigungen für individuelle Online-Sammelsysteme nur noch für Europäische Bürgerinitiativen erteilt, die von der EU-Kommission vor dem 31. Dezember 2022 registriert wurden.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6603994