Navigation und Service

Antragstellung auf Zulassung

Dem Antrag ist ein Bedarfsnachweis einer Bundesbehörde für eine Zulassung des Produktes beizufügen, andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Beispielsweise können Ausschreibungsunterlagen einer Bundesbehörde als Bedarfsnachweis verwendet werden. Erfolgt die Beauftragung des BSI durch eine Bundesbehörde, so ist die Bearbeitung kostenfrei, ansonsten entstehen Kosten gem. der BSI-Kostenverordnung.
Details der Prüfgrundlagen sind teilweise als Verschlusssache eingestuft. Sie werden dem Hersteller bei Bedarf bekannt gegeben, wenn dieser gegenüber dem Bundesamt ein berechtigtes Interesse nachweist und die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt. Dies muss durch einen Sicherheitsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bestätigt sein.
Die Prüfung erfolgt an einem Seriengerät, welches zusammen mit geeigneter Peripherie bereitzustellen und beim BSI in Betrieb zu nehmen ist.

Für eine Zulassung gem. SDIP 27 Level A ist von dem Hersteller ein technischer Bericht sowie weitere Hardware wie z.B. Adaptionen und Testsoftware nach Absprache bereitzustellen.
Eine Übersicht zu diesem Bericht (sog. „Tempest Firmenbericht – TFB“) kann bei Bedarf beim BSI angefordert werden.

Anträge auf Zulassung siehe unter Kontakt.