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Die Elektronische Patientenakte (ePA)

Die aktuellen Blutwerte, Vorerkrankungen, Medikamente oder der letzte Untersuchungsbericht des Facharztes – mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sind alle Gesundheitsdaten per App überall auf der Welt abrufbar. Seit dem 1. Januar steht die ePA auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Sie wird von den Krankenkassen kostenlos bereitgestellt, um das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren. Patientendaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deswegen sollte jeder Patient und jede Patientin bewusst entscheiden, welche Informationen man in die App aufnimmt.

In Zukunft können hier zentral alle medizinischen Dokumente eines Versicherten abgelegt werden, sodass alles an einem Ort zu finden ist. Durch diese zentrale Ablage aller medizinischen Dokumente lassen sich Mehrfachuntersuchungen vermeiden und Behandlungsprozesse beschleunigen. Der Ausbau der ePA erfolgt stufenweise.

Was sind die Vorteile der ePA?

Zunächst sind über die ePA Befunde, Arztberichte, Laborberichte oder Röntgenbilder verfügbar, zukünftig können Patienten und Patientinnen zum Beispiel auch Impfausweise, Mutterpässe oder das Zahn-Bonusheft über die ePA digital abbilden. Doppelte Untersuchungen, lange Vorgespräche und vor allem Papierberge sollen dann größtenteils der Vergangenheit angehören.
Nicht zuletzt ist durch die ständige Verfügbarkeit umfangreicher Gesundheitsdaten auch eine schnellere Hilfe im Krankheits- oder Notfall gewährleistet. Durch diese umfassende Vernetzung des Gesundheitswesens profitieren alle Akteure – Patientinnen und Patienten, Kliniken und Arztpraxen sowie Krankenkassen - gleichermaßen.

Ab wann ist die ePA für alle nutzbar?

Auch wenn sich gesetzlich Krankenversicherte seit dem 01.01.2021 eine ePA anlegen kann, können die meisten Arztpraxen und Krankenhäuser noch nicht darauf zugreifen, denn die ePA befindet sich noch in einer Testphase. Nur einige wenige Ärzte sind innerhalb dieser Phase in der Lage die ePA zu befüllen.

Der Versicherte selbst kann jedoch bereits in der Testphase Dokumente in seine ePA hochladen und diese somit manuell befüllen. Ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 soll die Testphase vollständig abgeschlossen und somit alle Ärzte angebunden sein. Von da an werden alle medizinischen Dokumente auf Wunsch des Patienten in seiner ePA direkt vom Arzt gespeichert.

Ab 2022 soll es die Möglichkeit geben, Dokumente wie den Impfpass, das Untersuchungsheft und den Mutterpass in der ePA digital zu speichern. Selbstverständlich ist die ePA ein rein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten. Niemand ist dazu gezwungen diese zu nutzen.

Wie ist die ePA nutzbar?

Damit Versicherte jederzeit Einsicht in die eigene ePA nehmen können, stellt jede gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten eine mobile Anwendung (App) zur Verfügung. Mit einem mobilen Endgerät (Smartphone oder Tablet) ist es dann möglich, auf die eigene ePA zuzugreifen und alle medizinischen Dokumente einsehen zu können.

Versicherte können nicht nur selbst von überall auf der Welt ihre Daten in der ePA einsehen, sämtliche Berechtigungen vergibt man selbstständig. Das heißt, Versicherte alleine entscheiden, welche Ärzte bzw. welche Arztpraxis oder welches Krankenhaus die ePA einsehen darf und neue Dokumente einstellt. Erst wenn diese Berechtigung erteilt ist, kann ein Arzt diese einsehen oder befüllen. Aktuell gibt es nur die Möglichkeit, eine Berechtigung für die gesamte ePA zu erteilen. Ab 2022 soll hier ein feineres Berechtigungsmanagement eingeführt werden.