Pflichten für KRITIS-Betreiber
Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes sind gemäß BSI-Gesetz (BSIG) und BSI-Kritisverordnung verpflichtet,
- eine Kontaktstelle für die betriebene Kritische Infrastruktur zu benennen,
- IT-Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen zu melden,
- IT-Sicherheit auf dem "Stand der Technik" umzusetzen
- und dies alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachzuweisen
Um KRITIS-Betreibern die Erfüllung dieser Pflichten zu erleichtern, erhalten sie auf den folgenden Seiten konkrete Informationen zur Umsetzung der genannten Punkte.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/12211858