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Pflichten für KRITIS-Betreiber

Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes sind gemäß BSI-Gesetz (BSIG) und BSI-Kritisverordnung verpflichtet,

  • eine Kontaktstelle für die betriebene Kritische Infrastruktur zu benennen,
  • IT-Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen zu melden,
  • IT-Sicherheit auf dem "Stand der Technik" umzusetzen
  • und dies alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachzuweisen

Um KRITIS-Betreibern die Erfüllung dieser Pflichten zu erleichtern, erhalten sie auf den folgenden Seiten konkrete Informationen zur Umsetzung der genannten Punkte.