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Lerneinheit 8.3:

Umsetzungsreihenfolge und Verantwortlichkeit festlegen

Umsetzungsplanung Schritte 3 und 4

Wenn Budget oder Personal nicht ausreichen, alle wünschenswerten Sicherheitsmaßnahmen unmittelbar umzusetzen, ist eine sinnvolle Reihenfolge festzulegen. Dabei sollten Sie sich an folgenden Regeln orientieren:

  • Einen ersten Indikator zur Umsetzungsreihenfolge liefern die Kennzeichnungen R1, R2 und R3 bei den Modellierungshinweisen in Kapitel 2.2 des IT-Grundschutz-Kompendiums. Anforderungen aus mit „R1“ gekennzeichneten Bausteinen (z. B. ISMS.1 Sicherheitsmanagement und die Bausteine der Schicht ORP Organisation und Personal) sollten vorrangig erfüllt werden. Anschließend sind Anforderungen aus den mit „R2“ gekennzeichneten Bausteine zu erfüllen und erst zum Schluss solche aus Bausteinen, die mit dem Kürzel „R3“ versehen sind.
  • Grundsätzlich sind ferner zunächst diejenigen Maßnahmen umzusetzen, mit denen Basis-Anforderungen erfüllt werden, dann diejenigen zur Erfüllung von Standard-Anforderungen und erst zuletzt die zur Gewährleistung eines höheren Schutzbedarfs.
  • Berücksichtigen Sie ferner auch die sachlogischen Zusammenhänge der einzelnen Maßnahmen: So sind diejenigen Maßnahmen vorzuziehen, deren Umsetzung eine Voraussetzung für die Realisierung weiterer Maßnahmen ist.

Insbesondere sollten Sie Ihr Augenmerk darauf legen, welche Wirkung die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf das Sicherheitsniveau des Informationsverbundes hat. Setzen Sie vorrangig solche Maßnahmen um, die

  • Komponenten mit höherem Schutzbedarf betreffen (z. B. sollten Server vor Clients abgesichert werden),
  • eine große Breitenwirkung entfalten (z. B. zentrale Maßnahmen wie der Einsatz von Netz- und Systemmanagement-Werkzeugen) oder
  • Bereiche betreffen, in denen auffallend viele Sicherheitsmaßnahmen fehlen.

Dokumentieren Sie auch Ihre Entscheidungen zur Umsetzungsreihenfolge und deren Begründungen sorgfältig, damit nachvollziehbar und verständlich wird, warum Sie die aus der zeitlich nachgeordneten Umsetzung bestimmter Maßnahmen resultierenden Restrisiken in Kauf genommen haben. Dies kann insbesondere bei eventuell möglichen juristischen Streitfällen als Nachweis wichtig sein, dass die notwendige Sorgfaltspflicht beachtet wurde.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuweisen

Maßnahmen werden meist nur dann fristgerecht umgesetzt, wenn geklärt wird, wer bis zu welchem Termin für deren Umsetzung zuständig ist. Der nächste Schritt besteht daher darin, diejenigen Personen zu bestimmen, welche die Umsetzung initiieren und durchführen sollen. Auch diese Entscheidungen sollten mit dem Management abgestimmt sein.

Achten Sie darauf, dass die für die Umsetzung Zuständigen ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen besitzen und ihnen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Planen Sie erforderliche Fortbildungen ein.