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Lerneinheit 4.1:

Grundlegende Definitionen

Bei der Schutzbedarfsfeststellung ist danach zu fragen, welcher Schaden entstehen kann, wenn für ein Zielobjekt die Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit verletzt werden. Dies wäre der Fall, wenn

  • vertrauliche Informationen unberechtigt zur Kenntnis genommen oder weitergegeben werden (Verletzung der Vertraulichkeit),
  • die Korrektheit der Informationen und der Funktionsweise von Systemen nicht mehr gegeben ist (Verletzung der Integrität),
  • autorisierte Benutzer am Zugriff auf Informationen und Systeme behindert werden (Verletzung der Verfügbarkeit).

Der Schutzbedarf eines Objekts bezüglich eines dieser Grundwerte orientiert sich an dem Ausmaß des bei Verletzungen jeweils drohenden Schadens. Da dessen Höhe in der Regel vorab nicht genau bestimmt werden kann, sollten Sie eine für Ihren Anwendungszweck passende Anzahl von Kategorien definieren, anhand derer Sie den Schutzbedarf unterscheiden. Die IT-Grundschutz-Methodik empfiehlt hierfür drei Schutzbedarfskategorien:

  • normal: Die Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar.
  • hoch: Die Schadensauswirkungen können beträchtlich sein.
  • sehr hoch: Die Schadensauswirkungen können ein existentiell bedrohliches, katastrophales Ausmaß erreichen.

Der Schaden, der von einer Verletzung der Grundwerte ausgehen kann, kann sich auf verschiedene Schadensszenarien beziehen:

  • Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Verträge,
  • Beeinträchtigungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts,
  • Beeinträchtigungen der persönlichen Unversehrtheit,
  • Beeinträchtigungen der Aufgabenerfüllung,
  • negative Innen- oder Außenwirkung oder
  • finanzielle Auswirkungen.

Wie wichtig ein Szenario jeweils ist, unterscheidet sich von Institution zu Institution. Unternehmen schauen beispielsweise besonders intensiv auf die finanziellen Auswirkungen eines Schadens, da diese bei einer entsprechenden Höhe existenzgefährdend sein können. Für eine Behörde kann es hingegen besonders wichtig sein, das öffentliche Ansehen zu wahren und daher negative Außenwirkungen zu vermeiden.