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Was kostet der Einbau und wer ist dafür zuständig?

Verantwortlich für den Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist der Messstellenbetreiber. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber (z.B. die Stadtwerke). Dieser ist u.a. für den Einbau, die Wartung und den sicheren Betrieb zuständig.

Die Kosten für den Messstellenbetrieb müssen die Endverbraucher tragen, wobei sich der grundzuständige Messstellenbetreiber an die im Messstellenbetriebsgesetz vorgegebenen Preisobergrenzen halten muss. Die folgende Tabelle zeigt die Preisobergrenzen nach Jahresstromverbrauch*:

Verbrauch bis (in kWh)Preisobergrenze (in EUR pro Jahr)
2.00023
3.00030
4.00040
6.00060
10.000100

* nicht berücksichtigt sind hier Verbraucher ab 10.000 kWh

Der Anschlussnutzer kann jedoch grundsätzlich den Messstellenbetreiber frei wählen (entsprechende Angebote vorausgesetzt). Alle anderen Messstellenbetreiber (wettbewerbliche Messstellenbetreiber) sind an keine Preisobergrenzen gebunden.