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Wie erbringen Genehmigungsinhaber von Energieanlagen, deren Betriebsführung durch Dritte geregelt ist, den Nachweis gemäß § 11 Absatz 1 EnWG?

Bei der Betriebsführung durch Dritte wird unterschieden zwischen

  1. Genehmigungsinhabern die über keine eigene IT verfügen, die vom Geltungsbereich des IT-Sicherheitskatalogs erfasst ist und
  2. Genehmigungsinhabern die über IT verfügen, die vom Geltungsbereich des IT-Sicherheitskatalogs erfasst ist.

Zu 1)
Genehmigungsinhaber die über keine eigene IT verfügen, die vom Geltungsbereich des IT-Sicherheitskatalogs erfasst ist müssen für einen Nachweis gemäß § 11 Absatz 1 EnWG folgende Dokumente im BSI einreichen:

  • Nachweisdokument KI*
    (ausgefüllt und unterschrieben vom Genehmigungsinhaber, da dieser verantwortlich ist)
  • Nachweisdokument P*
    mit den Angaben des Betriebsführers inklusive des für den Genehmigungsinhaber relevanten Geltungsbereichs und zugehöriger Mängelliste

Zu 2)
Genehmigungsinhaber die über eigene IT verfügen, die vom Geltungsbereich des IT-Sicherheitskatalogs erfasst ist müssen für einen Nachweis gemäß § 11 Absatz 1 EnWG folgende Dokumente im BSI einreichen:

  • Nachweisdokument KI*
    (ausgefüllt und unterschrieben vom Genehmigungsinhaber, da dieser verantwortlich ist)
  • Nachweisdokument P*
    mit den Angaben des Genehmigungsinhabers inkl. relevantem Geltungsbereich und zugehöriger Mängelliste
  • Nachweisdokument P*
    mit den Angaben des Betriebsführers inklusive des für den Genehmigungsinhaber relevanten Geltungsbereichs und zugehöriger Mängelliste

HINWEISE
In beiden o.g. Fällen muss aus den Dokumenten klar hervorgehen, dass die für die Betriebsführung beim Genehmigungsinhaber relevanten Systeme im Geltungsbereich des Betriebsführers enthalten sind und geprüft wurden. Im Zweifelsfall ist eine Bestätigung des Betriebsführers hierüber erforderlich.
Sofern in der Prüfung keine Mängel festgestellt wurden, ist dies durch Ankreuzen des explizit hierfür vorgesehenen Feldes im Nachweisdokument P* zu bestätigen (bitte keine leeren Mängellisten einreichen).