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Evaluierung der IT-Sicherheitsrichtlinie in Arztpraxen

Datum 22.03.2024

Maßgeblich für die Etablierung einer ausreichenden und flächendeckenden IT-Sicherheit in Praxen ist neben der Angemessenheit der Anforderungen ebenfalls die Anwendbarkeit. Diese Anwendbarkeit ist stets auch von der allgemeinen Verständlichkeit der Anforderungen abhängig. Um einen Einblick in die bisherige Umsetzung und die Verständlichkeit der 2020 veröffentlichten IT-Sicherheitsrichtlinie zu erlangen, hat das BSI im Nachgang der belastenden Corona-Pandemie eine Befragung bei den Leistungserbringenden in der ambulanten Versorgung in Auftrag gegeben.

Das Vorgehen und die Ergebnisse, der von März bis Mai 2023 durchgeführten Befragung, werden in diesem Dokument vorgestellt. Hierzu wird zunächst die Ausgangslage und relevante Fragestellungen benannt, das Untersuchungsdesign der Befragung dargestellt und eine Einordnung der teilgenommenen Arztpraxen präsentiert. Anschließend werden die Ergebnisse zu einzelnen Fragestellungen dargelegt und schließlich eine Interpretation der Umfrageergebnisse vorgenommen.