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Mindeststandard des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG für den Einsatz von Schnittstellenkontrollen in der Bundesverwaltung

Datum 08.07.2021

Inhalt des vorliegenden Dokuments sind Mindestsicherheitsanforderungen für den Einsatz von Schnittstellenkontrollen in der öffentlichen Verwaltung. Dieser Mindeststandard regelt die Absicherung von Schnittstellen und macht Vorgaben zu Einsatz und Eigenschaften entsprechender Softwarelösungen für die Bundesverwaltung.