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Mindeststandard des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG für Schnittstellenkontrollen

Datum 06.02.2015

Inhalt des vorliegenden Dokuments sind Mindestsicherheitsanforderungen für den Einsatz von Schnittstellenkontrollen in der öffentlichen Verwaltung. Dieser Mindeststandard regelt die Absicherung von Schnittstellen und macht Vorgaben zu Einsatz und Eigenschaften entsprechender Softwarelösungen für die Bundesverwaltung.

Hinweis: Diese Version ist nicht mehr aktuell! Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Mindeststandard für Schnittstellenkontrollen.