Navigation und Service

Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG, Version 1.3

Datum 01.04.2025

Vorschau "Orientierungshilfe Nachweise"

Dokument zur Orientierung, wie die gesetzlichen Anforderungen an Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG erfüllt werden können.

Hinweis: Die Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG wird derzeit überarbeitet.

Am 24.03.2025 hat das BSI eine Aktualisierte Fassung (Version 2.1) der Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG - Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) veröffentlicht.

Die GAiN beschreiben Anforderungen

  • an die Art und Weise der Durchführung der Prüfung gemäß § 8a Absatz 3 BSIG,
  • an die hierüber auszustellenden Nachweise sowie
  • weitere fachliche und organisatorische Anforderungen an die prüfende Stelle.

Die aktuellen Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG sind für die ordnungsgemäße Umsetzung der §§ 8a ff BSIG verpflichtend einzuhalten. Die aktuelle Fassung der GAiN ist nicht vollumfänglich widerspruchsfrei zu der bisher an dieser Stelle veröffentlichten Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG. Im Falle etwaiger Widersprüche haben die Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG (GAiN) Geltungsvorrang.