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Nachweisdokument zur Kritischen Infrastruktur - Formular KI

Datum 31.03.2025

Nachweisdokument zur Kritischen Infrastruktur

Angaben zum Betreiber, zum Ansprechpartner und zur Anlage der geprüften Kritischen Infrastruktur. Das Formular wird vom Betreiber ausgefüllt und beim BSI eingereicht.

NEU: Nachweise können ab sofort über das MIP eingereicht werden.

Ab sofort können Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG und § 11 Absatz 1f EnWG digital und in reduziertem Umfang über das Ihnen bekannte Melde- und Informationsportal des BSI (MIP) eingereicht werden.

Die Benutzeranleitung KRITIS-Nachweiseinreichung erläutert detailliert die Einreichung von Nachweisen im MIP.