Angaben zum Betreiber von Energieversorgungsnetzen und von solchen Energieanlagen, die nach der Rechtsverordnung gemäß § 10 Absatz 1 BSIG als Kritische Infrastruktur gelten, zum Ansprechpartner und zur Anlage der geprüften Kritischen Infrastruktur.
Das Formular wird vom Betreiber ausgefüllt und beim BSI eingereicht.