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IT-Grundschutz-Profil „i-Kfz

Datum 05.12.2023

Im Verfahren „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) greifen die Zulassungsbehörden mittels i-Kfz-Portale (ehemals dezentraler Portale) über das Internet (unsicheres Netz) auf die Infrastruktur des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu. Im Verfahren werden schutzbedürftige Daten verarbeitet, insbesondere bei der Kommunikation mit den zentralen Registern des KBA. Deshalb wurden Mindestsicherheitsanforderungen definiert, deren Erfüllung für i-Kfz zwingend erforderlich ist. Das IT-Grundschutz-Profil „i-Kfz“ soll den Zulassungsbehörden (ZulB) bei der Etablierung einer Sicherheitskonzeption, die im Anforderungskatalog gefordert wird, helfen.
Das IT-Grundschutz-Profil wurde vom Arbeitskreis i-Kfz erstellt. Der Arbeitskreis besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der ZulB, den technischen Dienstleistern und des KBA.
Das IT-Grundschutz-Profil finden Sie im geschützten Bereich des KBA. Bei Fragen zu der Registrierung zum geschützten Bereich wenden Sie sich bitte an gks-anwenderbetreuung@kba.de.