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IT-Grundschutz-Profil für die Bundesgerichte

Datum 04.05.2023

Im Rahmen eines Projektes des BSI zur Neupositionierung des IT-Grundschutzes in der Bundesverwaltung wurde die Erstellung geeigneter IT-Grundschutzprofile als Arbeitshilfen angeregt. In Kooperation mit Informationssicherheitsbeauftragten der Bundesgerichte und dem BSI wurde gemeinsam ein „IT-Grundschutz-Profil für Bundesgerichte“ erarbeitet. Es soll sowohl Bundesgerichten als auch beispielsweise vergleichbaren Gerichten auf Landesebene als Grundlage für die Erstellung eines eigenen Sicherheitskonzeptes dienen.

Das IT-Grundschutz-Profil soll helfen, den Ablauf eines Gerichtsverfahrens, unter Anwendung der Standards des BSI, soweit diese einschlägig sind, abzusichern. Beachtung findet insbesondere § 8 Abs. 1 BSI-Gesetz (BSIG) i.V.m. § 2 Abs. 3 BSIG. Die folgenden Ausführungen zur Darstellung und Bewertung aller Geschäftsprozesse, die ab Beginn bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens zutreffend sind, definieren ein empfohlenes Mindest-Schutzniveau für die Informationssicherheit eines Gerichtsverfahrens. Das IT-Grundschutz-Profil für Bundesgerichte soll als Vorlage verstanden werden und kann für gegebenenfalls abweichend etablierte Geschäftsprozesse individuell angepasst werden.