Akkreditierung von De-Mail-Diensteanbietern
Übersicht über den Prozess des Akkreditierungsverfahrens
Nach § 17 De-Mail-Gesetz müssen sich Diensteanbieter, die De-Mail-Dienste zur Verfügung stellen wollen, auf schriftlichen Antrag durch das BSI als zuständige Behörde akkreditieren lassen.