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IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV)

Die „Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten“ (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund – ITSiV-PV) wurde gemäß § 5 OZG durch das BMI erlassen. Sie definiert Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Das BSI unterstützt dabei durch die Entwicklung und Bereitstellung von Richtlinien, Standards und weiteren Hilfsmitteln. Diese werden gemäß § 2 Abs. 2 der ITSiV-PV hier gesammelt veröffentlicht.

Technische Richtlinien gem. § 2 Abs. 2 ITSiV-PV

Vorgaben für Penetrationstests & Webchecks gem. § 2 Abs. 9 ITSiV-PV

Weitere Leitlinien, Standards und Hilfsmittel

Muster der Eigenerklärung gem. § 2 Abs. 12 ITSiV-PV

Eigenerklärung nach § 2 Abs. 12 IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV)