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Online-Sammelsysteme für Europäische Bürgerinitiativen

Die Sammlung von Unterstützungsbekundungen für Europäische Bürgerinitiativen kann sowohl in Papierform als auch elektronisch über ein Online-Sammelsystem (OCS) erfolgen.

Zentrales Online-Sammelsystem

Zur Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen betreibt die Europäische Kommission (KOM) ab 01. Januar 2020 ein zentrales OCS, welches Organisatoren Europäischer Bürgerinitiativen kostenfrei zur Verfügung steht.

Individuelle Online-Sammelsysteme

Als Alternative zum zentralen OCS besteht die Möglichkeit, Unterstützungsbekundungen online über individuelle Online-Sammelsysteme, die von den Organisatoren selbst betrieben werden, zu sammeln.

Damit Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative mit Hilfe eines individuellen OCS gesammelt werden dürfen, müssen die Organisatoren der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem das System betrieben wird, gegenüber nachweisen, dass ihr individuelles OCS die (Sicherheits-) Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt und eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Die für die Erteilung dieser Bescheinigungen zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Bevor beim BSI die Erteilung einer Bescheinigung beantragt werden kann, muss die Bürgerinitiative zunächst bei der KOM registriert und deren Zulässigkeit festgestellt werden.

Hinweis:
Gemäß EBI-VO, Artikel 11(7) werden Bescheinigungen für individuelle Online-Sammelsysteme nur noch für Europäische Bürgerinitiativen erteilt, die von der EU-Kommission vor dem 31. Dezember 2022 registriert wurden.