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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Übereinstimmung eines individuellen Online-Sammelsystems mit der Verordnung (EU) 2019/788

Hinweis:
(1) Gemäß EBI-VO, Artikel 11(7) werden Bescheinigungen für individuelle Online-Sammelsysteme nur noch für Europäische Bürgerinitiativen erteilt, die von der EU-Kommission vor dem 31. Dezember 2022 registriert wurden.