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Fingerabdruckerkennung

Fingerabdruckverfahren zur Identifikation von Personen gibt es in manueller Form seit etwa 100 Jahren, diese werden vorwiegend im Bereich der Strafverfolgung verwendet. In der IT-gestützen, automatisierten Form ist das digitale Fingerabdruckverfahren ein biometrisches Verfahren mit hoher Erkennungsleistung. Für die Erfassung des Fingerabdrucks bei automatischer Fingerabdruckerkennung werden spezielle Sensoren optischer, kapazitiver (Halbleiter), thermischer oder direkt-optischer Technologie verwendet. Ultraschall-Sensoren, die den akustischen Widerstand der Haut, der über Kanten und Furchen differiert, messen, befinden sich noch in der Erprobungsphase.

Unabhängig von der Art der Erfassung des Fingerabdrucks steht dem Verfahren stets ein Graustufenbild des Fingers, der Fingerabdruck, zur Verfügung. Dieses Bild wird weiterverarbeitet, um mit dem verbesserten Bild korrekte Matching-Ergebnisse erzielen zu können. Schritte der Bildverarbeitung sind etwa Verminderung des Bildrauschens, Verbesserung des Bildes und Detektion der Merkmale.

Die Extrahierung der charakteristischen Kennzeichen aus dem Bild kann anhand unterschiedlicher Methoden erfolgen. Es kann entweder das gesamte Bild (Global Pattern Matching), relevante Teile daraus, oder die Minuzien nach Art, Lage und Richtung erfasst werden. Der Vergleich dieser gemessenenen charakteristischen Kennzeichen mit den gespeicherten Sollwerten zeigt, ob die Abdrücke vom gleichen Finger und somit von genau einer Person stammen.

Eine grundsätzliche Darstellung der Fingerabdruckerkennung finden Sie hier (PDF).

Einen Streifzug durch die Geschichte der Fingerabdruckverfahren finden Sie hier (PDF).