Digitale Verwaltung – was bedeutet das?
Alle Informationen zu den Ausweisfunktionen sowie De-Mail
Oberstes Ziel ist es, möglichst viele Behördengänge für möglichst viele Menschen digital zugänglich zu machen. Somit stellt der für alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtende Personalausweis (samt seiner Online-Ausweisfunktion) das zentrale Instrument der Digitalisierung der Verwaltung dar.
Um die Verwaltung nutzerorientiert und bedarfsgerecht bis 2022 zu digitalisieren, diente das Onlinezugangsgesetz (OZG) als Basis zur Feststellung der Bedarfe. Neben der Digitalisierung von Behördengängen ist dort außerdem festgehalten, dass zukünftig alle notwendigen behördlichen Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten zu direkten Ansprechpartnern online zur Verfügung stehen müssen.
Ein elektronisches Ausweisdokument unterscheidet sich durch einen integrierten Chip von den zuvor gängigen Ausweisdokumenten. Auf diesem Ausweis-Chip sind die persönlichen Daten des Ausweisinhabers zusätzlich in elektronischer Form gespeichert. Beispiele sind der Personalausweis, der elektronischen Reisepass oder der elektronische Aufenthaltstitel. Alternativ können die Daten auch in einem 2D-Barcode (Digitales Siegel) gespeichert und kryptographisch signiert werden. Dies wurde beispielsweise für den Ankunftsnachweis umgesetzt. Welche Daten und wie diese genau gespeichert werden und welche Vorteile dadurch entstehen, können Sie den Beschreibungen der einzelnen Dokumente entnehmen.
Die aktuell verfügbaren Online-Leistungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Informationen dazu gibt es auf den jeweiligen Länderportalen. Bundesweit einheitlich ist z.B. die Zulassung eines KFZ online möglich. Mehr zu den Zielen und den bereits realisierten oder in Planung befindlichen Projekten finden Sie auf der Internetseite des IT-Planungsrates.
Damit Bürgerinnen oder Bürger die Zugänge zur Digitale Verwaltung nutzen können, ist ein internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Laptop) obligatorisch. Außerdem muss die entsprechende Software (zum Beispiel: Browser, Adobe Reader) vorhanden sein. Bei der Kommunikation mit den Behörden über E-Mail muss ein entsprechender E-Mail-Account zur Verfügung stehen.
Besitzen Sie ein neueres (und damit nfc-fähiges) Smartphone, können Sie nach Installation der AusweisApp ebenfalls einige Behördengänge online erledigen. Dafür muss jedoch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein (ist bei Ihrer Einwohnermeldebehörde zu beantragen).