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Der Personalausweis

Im Alltag weisen Sie sich üblicherweise mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus. Zum Beispiel im Bürgeramt, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen dazu Ihren Ausweis vor, und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes (Sichtnachweis).

Allgemeine Informationen

Im Internet ist es anders: Wenn Sie einen Online-Dienst besuchen, steht Ihnen der Anbieter nicht persönlich gegenüber. Mit dem seit 1. November 2010 ausgegebenen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch in der digitalen Welt sicher ausweisen. Dieses Online-Ausweisen ermöglicht der Chip in der Ausweiskarte. Der Chip enthält Ihre Identitätsdaten in verschlüsselter Form und durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt.

Das BSI informiert auf diesen Seiten, wie Sie Ihren Personalausweis in der digitalen Welt über die Online-Ausweisfunktion nutzen können. Sie können damit beispielsweise viele Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten am eigenen Computer, mobilen Endgerät oder auch an speziellen Bürgerterminals erledigen. Außerdem erfahren Sie, mit welchen Sicherheitsmechanismen Ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten geschützt werden. Das ist besonders wichtig, weil es im Internet häufig zum Diebstahl oder Missbrauch von Identitäten kommen kann.

Der Personalausweis ist ein staatliches Identitätsdokument. Er stellt somit auch das verlässlichste Dokument zum Nachweis Ihrer realen Identität in der digitalen Welt dar. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt über ein detailliertes Internetangebot zum Personalausweis bereit. Auf diesem Personalausweisportal stehen Ihnen fortlaufend aktualisierte Informationen rund um den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion zur Verfügung.

Das Vor-Ort-Auslesen

Das Vor-Ort-Auslesen von persönlichen Daten aus dem Personalausweis ist seit Sommer 2017 möglich. Es ermöglicht die medienbruchfreie Übernahme Ihrer persönlichen Daten in ein elektronisches Formular bei berechtigten Behörden und Unternehmen. Statt die Ausweisdaten abzuschreiben oder einzutippen, wird Ihr Ausweis einfach auf ein entsprechendes Lesegerät gelegt und die Daten ausgelesen. Das geht schnell und verhindert Schreibfehler. Ihre Identifizierung erfolgt zuvor per Lichtbildabgleich vor Ort.

Anbieter dieser Dienstleistung benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen sowie ein entsprechendes Lesegerät. Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein elektronisches Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an.

So funktioniert das Vor-Ort-Auslesen

  1. Sie zeigen am Schalter vor Ort Ihren Personalausweis und weisen sich damit gegenüber dem Anbieter aus.
  2. Sie legen Ihren Personalausweis auf das Lesegerät.
  3. Die Übertragung der Daten startet erst nach Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer (CAN). Die Zugangsnummer steht auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum.
  4. Über den Chip in Ihrem Personalausweis wird geprüft, ob der Anbieter berechtigt ist, Ihre persönlichen Daten vor Ort abzufragen.
  5. Ihre Daten werden anschließend sicher mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung und fehlerfrei in das elektronische Formular übertragen.
  6. Nach der Datenübertragung denken Sie bitte daran, Ihren Personalausweis wieder vom Lesegerät zu nehmen.
    Sicherheit beim Vor-Ort-Auslesen

Das Vor-Ort-Auslesen der Daten aus dem Chip darf erst nach Identifizierung des physisch anwesenden Ausweisinhabers über das aufgedruckte Lichtbild erfolgen. Zur Freigabe der Daten wird beim Vor-Ort-Auslesen die auf der Vorderseite des Ausweises aufgedruckte Zugangsnummer (CAN) benötig. Damit ist - wie bei der Online-Ausweisfunktion – auch beim Vor-Ort-Auslesen ein unbemerktes Auslesen der Daten im Chip nicht möglich.

Schutzfunktionen des Personalausweis

Mit den folgenden Schutzfunktionen können Sie selbst maßgeblich zum Schutz vor Missbrauch Ihres Ausweises beitragen:

Ihre Transport-PIN

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie per Post einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion. Dieser PIN-Brief enthält insbesondere Ihre fünfstellige Transport-PIN. Diese benötigen Sie zur Erstellung einer nur Ihnen bekannten sechsstelligen PIN. Erst danach ist die Online-Ausweisfunktion zur Nutzung freigeschaltet und einsatzbereit.

Ihre PIN

Die Sicherheit des Ausweises wird durch eine nur Ihnen bekannte sechsstellige PIN erheblich erhöht. Jede Datenübermittlung im Rahmen der Online-Ausweisfunktion muss durch Eingabe Ihrer PIN bestätigt werden.

Bei Diebstahl oder Verlust des Ausweises ist ein Missbrauch der Online-Ausweisfunktion nur bei Kenntnis der PIN möglich. Nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe wird die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises automatisch gesperrt. Trotzdem sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust des Ausweises umgehend die zuständigen Behörden informieren.

Ihre Zugangsnummer (CAN)

Die ebenfalls sechsstellige Zugangsnummer ist auf der Vorderseite Ihres Ausweises - rechts neben dem Gültigkeitsdatum - aufgedruckt. Nach zweimaliger falscher PIN-Eingabe ist ein dritter Versuch aus Sicherheitsgründen erst nach erfolgreicher Eingabe der Zugangsnummer möglich.

Daneben kommt Ihre Zugangsnummer im Rahmen des Vor-Ort-Auslesens von Ausweisdaten zum Einsatz.

Ihre Entsperrnummer (PUK)

Nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe wird die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises blockiert. Durch Eingabe Ihrer Entsperrnummer können Sie die Blockierung wieder aufheben. Die Entsperrnummer Ihres Ausweises finden Sie im postalisch zugestellten PIN-Brief.

Sollten Sie aber Ihre PIN vergessen haben, so hilft Ihnen die Entsperrnummer nicht weiter. In diesem Fall können Sie sich nur im Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen.

Ihr Sperrkennwort

Wenn Ihr Ausweis gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit bei der Sperrhotline sperren. Hierzu benötigen Sie neben Vorname, Name und Geburtsdatum auch ihr Sperrkennwort aus dem PIN-Brief.

Was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises beachten oder tun müssen, erfahren Sie auf dem Personalausweisportal.

Ihr Beitrag zur Sicherheit

Bitte beachten Sie auch die Sicherheitshinweise zum Umgang mit Ihrem Ausweis und Ihrer PIN auf dem Personalausweisportal.

Was tun, wenn eine Ausweiskopie im Internet veröffentlicht wurde?

Ist Ihre Ausweiskopie im Internet sichtbar oder haben Sie Hinweise darauf, dass Ihre Ausweiskopie in die Hände unbefugter Personen geraten ist, sollten Sie sich den Zeitpunkt vermerken, wann Sie Ihre Ausweiskopie per E-Mail versendet oder bei einer Internet-Seite hochgeladen haben.

Bei ungewöhnlichen Aktivitäten – beispielsweise im Zusammenhang mit Banken, Reiseunternehmen, Rechnungen zu unbekannten Warenbestellungen oder ähnlichem – mit Bezug zu Ihren personenbezogenen Daten kann einer Zweckentfremdung ihrer personenbezogenen Daten nachgegangen werden. Es ist jedoch nicht vorhersehbar, wann und in welchem Zusammenhang derartige Betrugsversuche unternommen werden. Erst wenn ein konkreter Versuch offenkundig wurde, kann der Zeitpunkt und der Kontext des Hochladens bei den polizeilichen Ermittlungen eine Rolle spielen.

Das BSI rät dazu, Ausweiskopien nur als Papier-Kopie an die berechtigte Person zu übergeben oder über verschlüsselte oder geschützte Kommunikationsverbindungen zu übermitteln. Außerdem sollte man die Hinweise zum Thema Identitätsdiebstahl und für sichere Passwörter beherzigen.