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Antrag für die BSZ

Um eine "Beschleunigte Sicherheitszertifizierung" für ein bestimmtes Produkt zu beantragen, stellen Sie bitte folgenden Antrag: Antrag für die BSZ

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat SZ 33 - Zertifizierungsstelle
Postfach 20 03 63
53133 Bonn

Das Antragsformular berücksichtigt die Möglichkeit der Erstzertifizierung, der Rezertifizierung und auch der Reevaluierung.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antragsteller muss für die Antragstellung bereits eine vom BSI anerkannte oder im Anerkennungsprozess befindliche Prüfstelle mit der Prüfbegleitung beauftragt haben. Für die Antragstellung sind die folgenden Dokumente bzw. Anlagen bereitzustellen:

  • Dokument Sicherheitsvorgaben (ST, Security Target)
  • Die gemäß AIS B2 für die Kryptoanalyse benötigte Dokumentation.
  • Dokumente zur sicheren Konfiguration (SUG, Secure User Guidance), wie in der AIS B3 beschrieben.
  • Eine kurze Erklärung oder Checkliste, in der die Konformität zur AIS B6 dargelegt wird.
  • Einen abstrakten Überblick über die Architektur (z. B. welches Betriebssystem, welche zentralen Softwarekomponenten)
  • Eine Software-Stückliste (SBOM , Software Bill of Material)
  • Eine kurze technische Erläuterung, wie der Aktualisierungsmechanismus funktioniert
  • Im Falle einer Rezertifizierung oder Reevaluierung eine Beschreibung der vorgenommenen Änderungen mit einer Auswirkungsanalyse (IAR, Impact Analysis Report)

Die Dokumente bzw. Anlagen können dem Antrag beigelegt werden oder auch alternativ elektronisch an bsz@bsi.bund.de versandt werden. Dazu kann der folgende PGP-Schlüssel verwendet werden:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat SZ 33
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
Telefon: 0800 274 1000
Telefax: +49 228 99 9582-5455
bsz@bsi.bund.de

Öffentlicher Schlüssel für bsz@bsi.bund.de

Schlüssel-ID: F8AC ACB2 8E44 EE41
Fingerprint: BE8F 4E28 9741 D35D 492F 22DA F8AC ACB2 8E44 EE41

Ein Antrag zur Produktzertifizierung im Rahmen der BSZ kann erst angenommen werden, wenn alle erforderlichen Dokumente und Anlagen sowohl der Zertifizierungsstelle als auch der Prüfstelle vollständig vorliegen.

Es ist zu empfehlen, dass der Antragsteller die Dokumente und Anlagen bereits vor Antragstellung durch die Prüfstelle auf Tauglichkeit für ein BSZ Verfahren überprüfen lässt. Bitte beachten Sie hierfür die Regelungen zu Hilfestellungen und Beratung im Dokument Produktzertifizierung: Produktzertifizierung: Programm Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ) Version 2.0