Kompetenzfeststellung bei TR-Prüfern
Das Verfahren zur Kompetenzfeststellung von TR-Prüfern im Geltungsbereich Technischer Richtlinien wird zum Nachweis der Fachkompetenz derjenigen Mitarbeiter genutzt, die bei anerkannten Prüfstellen und zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern beschäftigt sind. Die Kompetenzfeststellung wird dabei jedoch im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung von Prüfstellen und Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern durchgeführt und stellt keine eigenständige Personenzertifizierung dar.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6616388