Navigation und Service

Kompetenzfeststellung bei
BOS-Interoperabilitätsprüfern / ZPL-Mitarbeitern

In Deutschland wird gegenwärtig ein bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut. Für den späteren funktionsfähigen Betrieb des Digitalfunk BOS ist es unerlässlich, dass sämtliche für die Nutzung im Digitalfunk BOS bestimmten Endgeräte störungsfrei mit allen anderen Komponenten des Digitalfunk BOS zusammenwirken und bestimmte, von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) vorgegebene Leistungsmerkmale erfüllen.
Daher dürfen nur solche Endgeräte im Digitalfunk BOS eingesetzt werden, die entsprechend geprüft worden sind. Die Prüfung erfolgt durch sachverständige Prüfstellen und dort angestellte Prüfer. Die Prüfungen finden hierbei in einem Prüflabor auf der Testplattform der BDBOS statt, das für den Geltungsbereich „Bereitstellung eines Zertifizierungsprüflabors für Interoperabilitätsprüfungen mit Wirknetzrelevanz für den Digitalfunk BOS“ anerkannt ist.

Zur Zeit werden IT-Sicherheitsdienstleister für nachfolgende Geltungsbereiche zertifiziert:

  • Durchführung von Interoperabilitätsprüfungen für Funkgeräte im Digitalfunk BOS,
  • Durchführung von Interoperabilitätsprüfungen für Leitstellen im Digitalfunk BOS,
  • Bereitstellung eines Zertifizierungsprüflabors für Interoperabilitätsprüfungen mit Wirknetzrelevanz für den Digitalfunk BOS (ZPL).

In diesen Geltungsbereichen müssen kompetente BOS-Interoperabilitätsprüfer bzw. ZPL-Mitarbeiter beschäftigt sein, deren Kompetenz durch das BSI und BDBOS festgestellt wurde.

Nachfolgende Kompetenzbereiche werden unterschieden:

  • TETRA-Standard und TETRA-Funksystemtechnik,
  • Labor- und Feldtests von Funkgeräten,
  • Labortests von Leitstellen,
  • Spezifikation und Validierung von IOP-Richtlinien und Testumgebungen,
  • Bereitstellung und Konfiguration des ZPL sowie
  • Kryptographische Verfahren (BOS-Kryptosystem).

Die Kompetenzfeststellung wird im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung von Prüfstellen und Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern durchgeführt und stellt keine eigenständige Personenzertifizierung dar.