Navigation und Service

Geltungsbereich
Technische Richtlinien (TR)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine Anerkennung als TR-Prüfstelle an. Eine TR-Prüfstelle führt Prüfungen nach Technischen Richtlinien (TR) durch.

TR werden benötigt, wenn für die Realisierung bestimmter Sicherheitseigenschaften die Erfüllung funktionaler Anforderungen für den Betrieb eines IT-Produktes oder -Systems gefordert ist. Dies gilt zum Beispiel für IT-Produkte und -Systeme, die für den Einsatz in hoheitlichen und demnach sicherheitskritischen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind.

Die vom BSI anerkannten Prüfstellen, sind privatwirtschaftliche Stellen, die technische Konformitätsprüfungen (hier wird untersucht, ob ein Produkt/System die in der jeweiligen TR festgelegten Vorgaben und Anforderungen erfüllt) durchführen dürfen. Aufgrund der Vielfalt möglicher Ausprägungen einer Technischen Richtlinie ist die Fachkompetenz für jede Technische Richtlinie einzeln nachzuweisen.