Geltungsbereich Lauschabwehr im Bereich der Wirtschaft
Durch Wirtschaftsspionage entstehen deutschen Unternehmen jährlich Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe. Eine erhebliche Gefährdung, was den Angriff auf vertrauliche Informationen angeht, bildet dabei das illegale Abhören von Besprechungen, Telefongesprächen und Konferenzen. Zur Abwehr von Abhörgefahren können externe Dienstleister beauftragt werden. Dabei stellt sich das Problem, dass es für Fachfremde schwierig sein kann, die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit von Lauschabwehr-Fachfirmen zu beurteilen.
Das BSI verfügt über eigene Kompetenzen auf dem Gebiet Abhörsicherheit, kann aber entsprechende Dienstleistungen nur gegenüber Behörden erbringen. Für Wirtschaftsunternehmen und andere private Nachfrager als potenzielle Auftraggeber wird gewährleistet, dass zertifizierte Lauschabwehr-Dienstleister
- Mindest-Qualitätsstandards bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Lauschabwehrprüfung einhalten,
- fachlich kompetent sind und ein breit gefächertes sowie sinnvolles Spektrum von Lauschabwehr-Prüfverfahren anwenden,
- in hohem Maß unabhängig und zuverlässig sind.
Zwischen Lauschabwehrprüfungen privater Anbieter und Verfahren im Rahmen des staatlichen Geheimschutzes können qualitative Unterschiede bestehen. Die Zertifizierung befähigt und befugt daher nicht zur Durchführung von Lauschabwehr-Dienstleistungen im Rahmen des staatlichen Geheimschutzes.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/10023128