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Geltungsbereich Digitalfunk BOS

In Deutschland wird gegenwärtig ein bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut. Für den späteren funktionsfähigen Betrieb des Digitalfunk BOS ist es unerlässlich, dass sämtliche für die Nutzung im Digitalfunk BOS bestimmten Endgeräte störungsfrei mit allen anderen Komponenten des Digitalfunk BOS zusammenwirken und bestimmte, von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) vorgegebene, Leistungsmerkmale erfüllen. Daher dürfen nur solche Endgeräte im Digitalfunk BOS eingesetzt werden, die auf Basis der von der BDBOS vorgegeben BOS-Interoperabilitätsrichtlinien (BOS IOP) entsprechend technisch überprüft worden sind.

Die technische Prüfung eines Funkgeräts oder einer Leitstelle auf der Basis der BOS IOP erfolgt durch sachverständige IT-Sicherheitsdienstleister, die direkt von den Endgeräteherstellern oder -lieferanten beauftragt werden und diesen gegenüber für die Ergebnisse verantwortlich sind.

Auf Grundlage der entsprechenden Prüfberichte entscheidet die Zertifizierungsstelle der BDBOS über die Zertifizierung des Endgeräts.

Die Interoperabilitätsprüfungen finden im Zertifizierungsprüflabor (ZPL), das für den Bereich "Bereitstellung eines Zertifizierungsprüflabors für Interoperabilitätsprüfungen mit Wirknetzrelevanz für den Digitalfunk BOS" zertifiziert ist, auf der Testplattform der BDBOS der statt.