Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle oder Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister
Allgemeine Antragsunterlagen für die Zertifizierung/Anerkennung
Um eine Anerkennung/Zertifizierung* für eine Prüfstelle bzw. einen IT-Sicherheitsdienstleister zu beantragen, muss das folgende Antragsformular ausgefüllt werden:
Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle / Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister
Des Weiteren müssen, pro Geltungsbereich, je eine vollständig ausgefüllte Anlage 1 und zusätzlich zu dem Geltungsbereich Common Criteria die Anlage 2 zugesendet werden:
Anlage 1 Rollen und Mitarbeiter
Anlage 2 Matrix Evaluatorenkompetenz
Erläuterungen zur Matrix Evaluatorenkompetenz
Checkliste für Antragsteller (IT-Sicherheitsdienstleister)
Informationen zu den weiteren Dokumenten, die zur Beantragung notwendig sind, können Sie den jeweiligen Geltungsbereichen entnehmen.
Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge an:
Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikReferat S 21
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
E-Mail: postfach-anerkennung@bsi.bund.de
Weitere Vorlagen für die Anerkennung/Zertifizierung:
Referenzkatalog (für Anträge auf Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018):
Verschlüsselter Austausch von elektronischen Dokumenten
Für den elektronischen Dokumentenaustausch mit der Anerkennungs-/Zertifizierungsstelle über postfach-anerkennung@bsi.bund.de wird das Programm Gpg4win zur Verschlüsselung der Daten verwendet.
Allgemeine Informationen zu Gpg4win sowie das Bestellformular finden Sie hier.
*Der Begriff Anerkennung bzw. Zertifizierung umfasst folgende Fälle:
- Erstanerkennung / Erstzertifizierung
- Reanerkennung / Rezertifizierung
- Erweiterung des Geltungsbereichs
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/10229380