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Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle/Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister

Allgemeine Antragsunterlagen für die Zertifizierung/Anerkennung

Um eine Anerkennung/Zertifizierung* für eine Prüfstelle bzw. einen IT-Sicherheitsdienstleister zu beantragen, muss das folgende Antragsformular ausgefüllt werden:

Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle / Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister

Des Weiteren müssen, pro Geltungsbereich, je eine vollständig ausgefüllte Anlage 1 und zusätzlich zu dem Geltungsbereich Common Criteria die Anlage 2 zugesendet werden:

Anlage 1 Rollen und Mitarbeiter

Anlage 2 Matrix Evaluatorenkompetenz

Erläuterungen zur Matrix Evaluatorenkompetenz

Informationen zu den weiteren Dokumenten, die zur Beantragung notwendig sind, können Sie den jeweiligen Geltungsbereichen entnehmen.

Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge an:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat SZ 12
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
E-Mail: postfach-anerkennung@bsi.bund.de
De-Mail: poststelle@bsi-bund.de-mail.de

Weitere Vorlagen für die Anerkennung/Zertifizierung:

Referenzkatalog (für Anträge auf Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018):

Referenzkatalog


Verschlüsselter Austausch von elektronischen Dokumenten

Für den elektronischen Dokumentenaustausch mit der Anerkennungs-/Zertifizierungsstelle über postfach-anerkennung@bsi.bund.de wird das Programm Gpg4win zur Verschlüsselung der Daten verwendet.

Allgemeine Informationen zu Gpg4win sowie das Bestellformular finden Sie hier.



*Der Begriff Anerkennung bzw. Zertifizierung umfasst folgende Fälle:

  • Erstanerkennung / Erstzertifizierung
  • Reanerkennung / Rezertifizierung
  • Erweiterung des Geltungsbereichs