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7.3 Krisenstab

Aufgaben des Krisenstabs

Notfälle, Krisen und Katastrophen erfordern rasche und zielgerichtete Entscheidungen in einer Weise, die übliche organisatorische Prozesse und Strukturen überfordert. Daher werden speziell zusammengesetzte und mit besonderen Befugnissen ausgestattete Krisenstäbe einberufen, um die Bewältigung dieser Ausnahmesituationen zu leiten. Ein solches Gremium wird eingesetzt, sobald ein Vorfall hinreichend gravierend erscheint, seine Tätigkeit endet, sobald die Notfallsituation bereinigt ist.

Zu den wesentlichen Teilaufgaben eines Krisenstabs gehört es,

  • sich umfassend über die aktuelle Lage zu informieren und diese zu bewerten,
  • die Ausführung vorbereiteter Notfallpläne und weiterer Maßnahmen zu veranlassen, zu koordinieren und zu überwachen,
  • sich dafür erforderliche Zusatzinformationen zu beschaffen, diese auszuwerten und aufzubereiten sowie
  • mit Partnern, Mitarbeitern, Behörden und Medien zu kommunizieren.

Es ist wünschenswert, wenn die Entscheidungen im Krisenstab einvernehmlich getroffen werden. Sollte dies nicht gelingen, entscheidet der Leiter des Stabs.

In einem Krisenstab sollten kompetente Vertreter aus den von einer Krise betroffenen sowie an deren Behebung beteiligten Bereichen einer Institution vertreten sein. Bei der Zusammensetzung ist nicht nur auf die fachliche Kompetenz, sondern auch auf die Stress-Resistenz der beteiligten Personen zu achten.

Infrastruktur

Um seine Aufgaben angemessen erfüllen zu können, benötigt ein Krisenstab einen definierten Ort für seine Zusammenkünfte. Ein solcher Krisenstabsraum sollte zentral gelegen und gut erreichbar sein sowie die benötigten Arbeitsmittel bereitstellen, etwa Kommunikationsmedien und IT-Systeme. Darüber hinaus können – je nach Sicherheitsbedarf – an die Ausstattung umfangreiche weitere Anforderungen gestellt werden, etwa ein besonders starker Zugangsschutz, Abhörsicherheit oder redundante Auslegung von Energieversorgung und Kommunikationsmedien. Eine umfangreiche Aufstellung gegebenenfalls erforderlicher Ausstattungsmerkmale finden Sie in Kapitel 7.1.3 des BSI-Standards 100-4. Die vollständige Umsetzung aller genannten Anforderungen empfiehlt sich nur für Institutionen mit einem besonders hohen Sicherheitsbedarf.

Beispiel

Bei der RECPLAST GmbH wurde beschlossen, sowohl am Verwaltungssitz in Bad Godesberg als auch am Produktionsstandort in Bonn-Beuel jeweils einen der vorhandenen Besprechungsräume für einen gegebenenfalls erforderlichen Krisenstab zu wählen und diese Entscheidung im Notfallplan zu dokumentieren. Beide Räume sind mit Telefonen für das Festnetz ausgestattet und haben obendrein Anschluss an das Internet. Ein weitergehender Ausstattungsbedarf wurde nicht gesehen. Als potenzielle Mitglieder des Krisenstabs wurde die Geschäftsführung, der Notfallbeauftragte und der Leiter der Abteilung "Haus und Gebäudetechnik" vorgesehen. Abhängig von der Art des Notfalls sollten weitere Mitarbeiter hinzugezogen werden, beispielsweise

  • bei einem Ausfall der Fertigung der Leiter der Produktionsabteilung,
  • bei einem Ausfall der Informationstechnik der Leiter der IT-Abteilung oder
  • bei Notfallsituationen, in denen es wichtig ist, Externe zu informieren, der für die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens zuständige Leiter der Abteilung Marketing und Vertrieb.