5.2 Strategievarianten
Unternehmen und Behörden können ihre Notfallvorsorge mit unterschiedlichem Aufwand betreiben. Ihre Strategien richten sich dabei nach den Zielen, aber auch nach Rahmenbedingungen, etwa gesetzlichen Vorgaben oder vertraglichen Regelungen. So muss ein Kraftwerksbetreiber seine Geschäftsprozesse sehr aufwändig absichern, ein Handelsunternehmen kann sich eventuell darauf beschränken, nur wenige hoch kritische Prozesse redundant auszulegen. Hier sind es im Wesentlichen wirtschaftliche Überlegungen, die die Notfallplanung leiten.
Die folgende Tabelle beschreibt Beispiele für grundsätzliche Strategien:
Strategieoption | Beschreibung | Risikobetrachtung |
---|---|---|
Minimallösung | Nur die Prozesse werden abgesichert, für die es gesetzliche Auflagen gibt oder aber deren Ausfall die Existenz des Unternehmens gefährdet. Es gibt nur für sehr wenige Prozesse eine Notfallplanung, Kostenbegrenzung hat Priorität | hohes Restrisiko, dadurch hohes Schadenspotenzial für die Geschäftsabläufe |
Kleine Lösung | Prozesse höchsten Kritikalität werden möglichst vollständig, Prozesse mit hoher Kritikalität teilweise abgesichert. Kostenbetrachtungen dominieren, Notfallmaßnahmen werden aber zumindest für die wichtigen Prozesse als relevant betrachtet. | mittleres Restrisiko, begrenztes Schadenspotenzial |
Mittlere Lösung | umfassende Absicherung aller Prozesse mit höchster Kritikalität, weitgehende Maßnahmen für Prozesse mit hoher Kritikalität, Teilabsicherung der niedriger priorisierten Prozesse Die Absicherung der Geschäftstätigkeit hat eine große Relevanz, Kosten-Nutzen-Betrachtungen treten zurück. | mittleres Restrisiko, geringes Schadenspotenzial |
Große Lösung | umfassende Absicherung aller Prozesse mit höchster und hoher Kritikalität, auch Prozesse niedriger Priorität sind durch Notfallmaßnahmen abgesichert. Kosten-Nutzen-Betrachtungen werden durchgeführt, die Fortführung aller Prozesse auch im Notfall hat jedoch hohe Priorität. | geringes Restrisiko, Minimierung des Schadenspotenzials |

Welche Strategie für eine Institution geeignet ist, hängt von ihrer Art, ihren finanziellen Möglichkeiten und ihrer Bereitschaft ab, Risiken zu tragen. Für Energieversorgungsunternehmen oder andere Einrichtungen, die für die Gesellschaft elementar wichtig sind (sogenannte kritische Infrastrukturen) und für die ein funktionierendes Notfallmanagement daher vielfach auch gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine aufwändige Notfallvorsorge ("Große Lösung") oft unabdingbar. Ein kleines Unternehmen wie die RECPLAST GmbH mit begrenztem finanziellen Spielraum und ohne direkte äußere Verpflichtung zu einem umfangreichen Notfallmanagement wird eher pragmatische, kostengünstige Lösungen bevorzugen.
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6611260