2.7.2 Lösungen

Nachfolgend finden Sie die Auflösungen zu den Testfragen zur Initiierung des Notfallmanagements (siehe vorherige Seite). Die richtigen Antworten sind fett hervorgehoben und mit einem Haken (✔) versehen.
Frage 1
Welche Angaben gehören in eine Leitlinie zum Notfallmanagement?
- die Kontaktdaten des Notfallbeauftragten
- der Geltungsbereich des Notfallmanagements (✔)
- organisatorische Festlegungen zum Notfallmanagement (✔)
- Vorgehensweisen zum Wiederanlauf wichtiger Prozesse
Frage 2
Was ist das wesentliche Ziel des Notfallmanagements?
- die Minimierung der Kosten für die Behebung von Notfällen
- der vorbeugende Schutz gegen Notfälle
- die möglichst unterbrechungsfreie Fortführung der Geschäftsprozesse in Notfällen (✔)
- die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Behandlung von Notfällen
Frage 3
Warum ist es wichtig, die Mitarbeiter in den Notfallmanagement-Prozess einzubeziehen?
- damit sie Verständnis für Anforderungen des Notfallvorsorgekonzepts haben (✔)
- um Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu erfüllen
- um ein sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern (✔)
- um Schulungskosten zu sparen
Frage 4
Welche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Notfallvorsorge treffen zu?
- Notfallvorsorge erhöht den Gewinn eines Unternehmens.
- Notfallvorsorge trägt dazu bei, Kosten für ein Unternehmen zu verhindern. (✔)
- Notfallvorsorgekonzepte sind gesetzlich gefordert, daher muss deren Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden.
- Die Wirtschaftlichkeit von Notfallvorsorgemaßnahmen kann nicht exakt berechnet werden. (✔)
Frage 5
In welchem Dokument wird die die strategische Bedeutung des Notfallmanagements für ein Unternehmen herausgestellt?
- im Notfallplan
- im Notfallvorsorgekonzept
- in der Leitlinie zum Notfallmanagement (✔)
- in der Stellenbeschreibung des Notfallbeauftragten
Frage 6
Wann wird ein Sicherheitsvorfall zum Notfall?
- wenn er größere Schäden hervorrufen kann (✔)
- wenn längere Unterbrechungen der Geschäftsprozesse drohen (✔)
- durch Mehrheitsbeschluss des Notfallteams
- durch die Ausrufung des Notfalls durch die Geschäftsführung
Frage 7
Welche Aufgaben fallen in den Arbeitsbereich des Notfallbeauftragten?
- die Koordination der Anfertigung der Sicherheitsleitlinie (✔)
- die Umsetzung von Maßnahmen zur Notfallprävention
- die Überwachung der Einrichtungen zur frühzeitigen Erkennen von Notfällen (z. B. Alarmanlagen)
- die Koordination der Entwicklung des Notfallvorsorgekonzepts (✔)
- Kurz-URL:
- https://www.bsi.bund.de/dok/6610920