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2.7. Test

2.7.1 Fragen

Wenn Sie möchten, können Sie mit den nachfolgenden Fragen Ihre Kenntnisse zur Initiierung des Notfallmanagements überprüfen. Die Auflösungen zu den Fragen finden Sie auf der nächsten Seite.
Gegebenenfalls können auch mehrere Antwortmöglichkeiten zutreffend sein.

Frage 1

Welche Angaben gehören in eine Leitlinie zum Notfallmanagement?

  1. die Kontaktdaten des Notfallbeauftragten
  2. der Geltungsbereich des Notfallmanagements
  3. organisatorische Festlegungen zum Notfallmanagement
  4. Vorgehensweisen zum Wiederanlauf wichtiger Prozesse

Frage 2

Was ist das wesentliche Ziel des Notfallmanagements?

  1. die Minimierung der Kosten für die Behebung von Notfällen
  2. der vorbeugende Schutz gegen Notfälle
  3. die möglichst unterbrechungsfreie Fortführung der Geschäftsprozesse in Notfällen
  4. die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zur Behandlung von Notfällen

Frage 3

Warum ist es wichtig, die Mitarbeiter in den Notfallmanagement-Prozess einzubeziehen?

  1. damit sie Verständnis für Anforderungen des Notfallvorsorgekonzepts haben
  2. um Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu erfüllen
  3. um ein sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern
  4. um Schulungskosten zu sparen

Frage 4

Welche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Notfallvorsorge treffen zu?

  1. Notfallvorsorge erhöht den Gewinn eines Unternehmens.
  2. Notfallvorsorge trägt dazu bei, Kosten für ein Unternehmen zu verhindern.
  3. Notfallvorsorgekonzepte sind gesetzlich gefordert, daher muss deren Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden.
  4. Die Wirtschaftlichkeit von Notfallvorsorgemaßnahmen kann nicht exakt berechnet werden.

Frage 5

In welchem Dokument wird die die strategische Bedeutung des Notfallmanagements für ein Unternehmen herausgestellt?

  1. im Notfallplan
  2. im Notfallvorsorgekonzept
  3. in der Leitlinie zum Notfallmanagement
  4. in der Stellenbeschreibung des Notfallbeauftragten

Frage 6

Wann wird ein Sicherheitsvorfall zum Notfall?

  1. wenn er größere Schäden hervorrufen kann
  2. wenn längere Unterbrechungen der Geschäftsprozesse drohen
  3. durch Mehrheitsbeschluss des Notfallteams
  4. durch die Ausrufung des Notfalls durch die Geschäftsführung

Frage 7

Welche Aufgaben fallen in den Arbeitsbereich des Notfallbeauftragten?

  1. die Koordination der Anfertigung der Sicherheitsleitlinie
  2. die Umsetzung von Maßnahmen zur Notfallprävention
  3. die Überwachung der Einrichtungen zur frühzeitigen Erkennen von Notfällen (z. B. Alarmanlagen)
  4. die Koordination der Entwicklung des Notfallvorsorgekonzepts