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2.4.3 Beispiel

Die RECPLAST GmbH ist ein kleines Unternehmen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen. Eine umfangreiche eigenständige Notfallorganisation wäre daher wenig wirtschaftlich. Eine Konsequenz daraus ist, dass alle mit dem Notfallmanagement verbundenen Aufgaben von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zu deren eigentlichen Aufgaben erledigt werden müssen. Um mit den vorhandenen Mitteln trotzdem eine effektive Notfallorganisation aufweisen zu können, wurde wie folgt entschieden:

  • Hauptverantwortung auf Leitungsebene
    Der kaufmännische Geschäftsführer übernimmt auf Leitungsebene die Gesamtverantwortung für den Notfallmanagement-Prozess.
  • Notfallbeauftragter und Stellvertretung
    Als Notfallbeauftragter wurde derjenige Mitarbeiter der IT-Abteilung ernannt, der bereits das Amt des IT-Sicherheitsbeauftragten ausübt. Er soll in allen Fragestellungen eng mit seiner Stellvertretung, dem Assistenten der Leitung der Fertigungsabteilung, zusammenarbeiten. Diese Auswahl begründete die Geschäftsführung mit dem Wunsch, zum einen die Sicherheitskompetenz zu bündeln, zum anderen aber Miterbeiter beider Standorte mit Aufgaben des Notfallmanagements zu betrauen. Es wurde als nicht angemessen eingestuft, zusätzliche Notfall-Koordinatoren zu ernennen.
  • Temporäre Notfallvorsorgeteams
    Auf die Einrichtung fester Notfall-Teams wird verzichtet. Bei Bedarf werden für Teilaufgaben geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzugezogen
  • Notfallbewältigung
    Da bei der Einführung des Notfallmanagement-Prozesses bei der RECPLAST GmbH noch keine dokumentierten Notfallplanungen vorhanden waren, wurde zunächst auf eine differenzierte Festlegung von eigenen Rollen für die Notfallbewältigung verzichtet. Es wurde entschieden, die Notwendigkeit entsprechender Rollen und Aufgabenbeschreibungen zu prüfen, wenn die Notfallplanungen weiter fortgeschritten sind.

Notfallmanagement ist nicht nur IT-bezogen. Die prinzipiell mögliche Ausübung der Rolle des Notfallbeauftragten in Personalunion mit der des IT-Sicherheitsbeauftragten, darf die ganzheitliche Ausrichtung des Notfallmanagements nicht gefährden.