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2.3.2 Inhalt einer Leitlinie zum Notfallmanagement

Eine Leitlinie zum Notfallmanagement sollte aus Sicht der jeweiligen Institution kurz und übersichtlich mindestens die folgende Aspekte beschreiben:

  • Definition des Notfallmanagements
    Was wird darunter verstanden? Welche Aufgaben und Kompetenzen umfasst es? Welche Schnittstellen hat es zu verwandten Aufgabenbereichen, etwa dem Sicherheitsmanagement?
  • Geltungsbereich des Notfallmanagements
    Es ist zu empfehlen, die gesamte Institution einzubeziehen. Aber auch einzelne Standorte oder Abteilungen können sinnvolle Einheiten sein, sofern sie hinreichend bedeutsam, gut abgrenzbar und groß genug sind.
  • Stellenwert des Notfallmanagements für die Institution
    Wie ordnet es sich im Gesamtzusammenhang der Ziele der Institution ein?
  • Zielsetzung und die Kernaussagen der Notfallstrategie
    Welche Geschäftsziele sollen durch das Notfallmanagement geschützt werden? Welche Schadensszenarien werden betrachtet? Was davon könnte existenzbedrohend sein? Wie groß ist die Bereitschaft, Risiken einzugehen? Welche Ziele werden vorrangig bei der Behandlung von Notfällen angestrebt?
  • Gewähltes Vorgehensmodell
    Dies kann beispielsweise der BSI-Standard100-4 sein.
  • Struktur der Aufbauorganisation
    Welche Rollen gehören zum Notfallmanagement? Wie sind deren Zuständigkeiten?
  • Verpflichtung zur Optimierung des Notfallmanagements
    Die Leitung ist dafür verantwortlich, durch regelmäßige Überprüfungen, Tests und Übungen das Notfallmanagement zu optimieren.
  • Zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften
    Welche Gesetze, Richtlinien und Vorschriften zu beachten sind, hängt unter anderem von der Art der Institution und der Branche ab, in der sie tätig ist.
  • Übernahme der Verantwortung durch die Leitung der Institution
    Dies wird durch die explizite Freigabe per Unterschrift dokumentiert.

Optional können auch allgemeine Aussagen zur Aufsicht und Erfolgskontrolle des Notfallmanagements genannt werden.

Bei der Entwicklung der Leitlinie ist es hilfreich, die wichtigsten Gruppen, zu identifizieren, die Interesse am Notfallmanagement der Institution haben können, und deren Anforderungen zu berücksichtigen. Zu diesen sogenannten Stakeholdern zählen beispielsweise Anteilseigner, die Mitarbeiter und deren Angehörige, Investoren, Kunden und Lieferanten, aber auch Versicherer, Aufsichtsbehörden, Branchenverbände und Gesetzgeber.