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Test zu Lektion 7:

Lösungen

Nachfolgend finden Sie die Auflösungen zu den Testfragen zu Lektion 7. Zutreffende Antworten sind als [richtig] gekennzeichnet.

Frage 1:

Wer trägt die Verantwortung für die bei einer Risikoanalyse getroffenen Entscheidungen zu einem IT-System?

  1. der Administrator des IT-Systems
  2. die Leitung der Institution [richtig]
  3. der Informationssicherheitsbeauftragte
  4. das IS-Management-Team

Frage 2:

Welche Gefährdungen werden bei der Erstellung der Gefährdungsübersicht im ersten Schritt betrachtet?

  1. die im Anhang von BSI-Standard 200-3 enthaltenen Risikokataloge
  2. die relevanten elementaren Gefährdungen aus dem IT-Grundschutz-Kompendium [richtig]
  3. die im Anhang der Norm ISO 27005 angeführten Gefährdungen
  4. die in den Abschnitten zur Gefährdungslage eines Bausteins angeführten spezifischen Gefährdungen

Frage 3:

Was bewerten Sie bei der Risikoeinschätzung?

  1. die Häufigkeit des Eintretens einer Gefährdung [richtig]
  2. das mit einer Gefährdung verbundene Schadensausmaß [richtig]
  3. welche Schutzziele von einer Gefährdung betroffen sind
  4. die Wirksamkeit der geplanten und umgesetzten Maßnahmen gegen eine Gefährdung

Frage 4:

Wodurch verlagern Sie ein Risiko?

  1. durch den Abschluss einer Versicherung [richtig]
  2. durch Outsourcing des risikobehafteten Geschäftsprozesses an einen externen Dienstleister [richtig]
  3. durch Umstrukturierung des risikobehafteten Geschäftsprozesses
  4. durch die Entscheidung, risikomindernde Maßnahmen erst dann umzusetzen, wenn die hierzu erforderlichen Finanzmittel bereitstehen

Frage 5:

Aus welchen Gründen kann es gerechtfertigt sein, auch ein hohes Risiko zu akzeptieren?

  1. Der Aufwand für mögliche Schutzmaßnahmen ist unangemessen hoch. [richtig]
  2. Vergleichbare Institutionen akzeptieren das Risiko ebenfalls.
  3. Es gibt keine wirksamen Schutzmaßnahmen gegen das Risiko. [richtig]
  4. Es ist bislang noch zu keinem nennenswerten Sicherheitsvorfall aufgrund der dem Risiko zugrunde liegenden Gefährdung gekommen.

Frage 6:

Wann ist die Risikoakzeptanz grundsätzlich unzulässig?

  1. bei der Nichterfüllung von Basis-Anforderungen [richtig]
  2. beim Vorhandensein von elementaren Gefährdungen
  3. bei sehr hohem Schutzbedarf
  4. bei Nichterfüllung von Standard-Anforderungen