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Elektronische Identitäten

Elektronische Identitäten (eIDs) ermöglichen einen digitalen Identitätsnachweis, z. B. gegenüber Diensteanbietern im Internet oder bei Grenzkontrollen. Für deren sichere Umsetzung werden geeignete elektronische Ausweisdokumente mit der dazugehörigen eID-Infrastruktur benötigt.

Ein elektronisches Ausweisdokument unterscheidet sich durch einen integrierten Chip von den zuvor gängigen Ausweisdokumenten. Auf diesem Ausweis-Chip sind die persönlichen Daten des Ausweisinhabers zusätzlich in elektronischer Form gespeichert. Beispiele sind der Personalausweis, der elektronischen Reisepass oder der elektronische Aufenthaltstitel. Alternativ können die Daten auch in einem 2D-Barcode (Digitales Siegel) gespeichert und kryptographisch signiert werden. Dies wurde beispielsweise für den Ankunftsnachweis umgesetzt. Welche Daten und wie diese genau gespeichert werden und welche Vorteile dadurch entstehen, können Sie den Beschreibungen der einzelnen Dokumente entnehmen.

Das BSI gestaltet sichere elektronische Identitäten und Ausweisdokumente durch die Entwicklung von Spezifikationen und die Mitarbeit bei der Pilotierung und Umsetzung neuer Technologien. Zur technischen Entwicklung eines neuen elektronischen Ausweisdokuments gehören insbesondere die folgenden Themen:

Konzepte, Technische Richtlinien, Schutzprofile, Studien

Es werden Konzepte, Technische Richtlinien, Spezifikationen, Schutzprofile und Studien erstellt, unter anderem für

  • das Datenaustauschformat zwischen Datenerfassung und Ausweisproduktion (BSI TR-03104),
  • die Datenformate der auf dem Ausweis gespeicherten Daten (BSI TR-03110),
  • die Sicherheit der Daten auf dem Chip (BSI TR-03110),
  • Chipkarten und Lesegeräte (siehe Schutzprofile),
  • Biometrie in elektronischen Ausweisdokumenten (BSI TR-03121) und Public Key Infrastrukturen (PKI),
  • Vertrauensniveaubewertung von Verfahren zur Identitätsprüfung (BSI TR-03147),
  • Vertrauensniveaubewertungen von elektronischen Identitäten und Vertrauensdiensten (BSI TR-03107).

Abstimmung

Die Arbeitsergebnisse werden immer wieder mit verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen abgestimmt, diese sind z. B.

  • Bundesministerium des Inneren
  • Bundesbeauftragter für Datenschutz
  • Bundeskriminalamt
  • andere Behörden
  • nationale Normierungsgremien wie DIN/DIF
  • internationale Gremien wie CEN, ISO und ICAO

Pilotierung

Um den Einsatz von elektronischen Ausweisdokumenten zu ermöglichen, mussten und müssen Pilotierungen in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden. Dabei wurde unter anderem Folgendes initiiert, durchgeführt und / oder begleitet:

  • die Erprobung von Chipkarten
  • die Entwicklung von Lesegeräten für verschiedene Anwendungsfälle
  • die Entwicklung von Lesesoftware
  • die Entwicklung einer Middleware zwischen Ausweisdokument und Anwendersoftware
  • die Erprobung von Beantragungsvorgängen
  • der Aufbau von Infrastrukturen für Ausweiskontrollanwendungen der Kontrollbehörden
  • die Entwicklung von Anwendungen für nicht-hoheitliche Nutzung
  • die Erprobung von biometrischen Verfahren

Qualitätssicherung

Für die Qualitätssicherung der im Kontext elektronische Ausweisdokumente benötigten Soft- und Hardware werden

  • Testspezifikationen erstellt und
  • Interoperabilitäts-Tests durchgeführt

Unterstützung

Zu den Aufgaben gehört auch die Unterstützung verschiedener Institutionen, wie z. B.

  • Behörden (z. B. Bundespolizei, Länderpolizeien und Auswärtiges Amt),
  • Herstellern (z. B. Dokumentenhersteller, Produzenten von Lesegeräten sowie Entwicklern von Anwendungssoftware) und
  • Dienstleistern (z. B. TrustCenter und Dienstleistungsrechenzentren).