Navigation und Service

Hinweise zur IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V

SiRiPrax - Evaluation der Richtlinie

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betrachtet unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung innerhalb der Gesundheitsversorgung. In diesem Zusammenhang führte das BSI eine Umfrage bei Ärztinnen und Ärzten zur "IT-Sicherheitsrichtlinie gem. § 75b SGB V" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) durch. Die Ergebnisse der in Q2 2023 durchgeführten Umfrage sind in der Evaluierung der IT-Sicherheitsrichtlinie in Arztpraxen veröffentlicht.

Handlungsempfehlung

Im Zuge der Optimierung von Geschäftsprozessen mit Hilfe der Digitalisierung hat es in den letzten Jahren im Gesundheitssektor eine deutliche Zunahme von zentralisierten IT-Verfahren gegeben.

Das BSI hat die Anforderungen an die umgesetzten IT-Prozesse und deren IT-Sicherheit aktiv begleitet. Außerdem hat die Behörde die Erstellung der Inhalte der durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in Kraft gesetzte IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V betreut.

Die Hinweise des BSI zu dieser IT-Sicherheitsrichtlinie sollen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte dabei unterstützen, sich mit den für sie fachfremden Inhalten zu befassen und gemäß des Gesetzgebers ihre IT-Sicherheit zu steigern.