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Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren (RZ-Standortkriterien)

Um Rechenzentren (RZ) mit erhöhten Verfügbarkeitsanforderungen oder einander Redundanz gebende RZ‐Verbünde aufzubauen, reicht es nicht aus, die RZ‐internen technischen Einrichtungen entsprechend herzurichten. Nicht minder wichtig ist es, das Umfeld des RZ‐Standortes hinsichtlich der von dort ausgehenden Gefährdungen zu betrachten und die sich ergebenden Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Die "RZ-Standortkriterien" sollen hierzu Anleitung und Richtschnur für die Entscheidungsfindung sein.

Seit Veröffentlichung der Version 2.0 im Jahr 2019 gab es weitere Hinweise zum vorliegenden Dokument und neue Schadensereignisse, die das BSI dazu veranlasst haben, die Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren fortzuschreiben. In der Version 2.1 der RZ-Standortkriterien sind im zweiten Kapitel die Abschnitte 2.2 „Kommunikationswege und -verbindungen“ sowie 2.3 „Rechtliche Rahmenbedingungen“ neu hinzugekommen und der Abschnitt 2.1 „Abständen zu Orten mit besonderer Gefährdung“ ist um die Bereiche „Lagerhallen“ und „Sondermüllverbrennungsanlagen“ erweitert worden. Verschiedene Unwetterereignisse der letzten Jahre und die daraus gewonnenen Erkenntnisse führten zu einer Überarbeitung des Abschnitts 2.4.1 „Hochwasser an Flüssen“.

Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren