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Informationen für Prüfer

Anforderungen an einen Nachweis der Konformität sowie der Berichterstattung sind in Kapitel 3 zu finden. Wir gehen davon aus, dass die Formulierungen im C5 präzise und für Auditoren verständlich sind. Ist dies trotz großer Sorgfalt in Einzelfällen nicht der Fall, besteht die Möglichkeit das BSI zu kontaktieren.

Im Folgenden werden allgemeine Informationen dargestellt, die Prüfern den Einstieg erleichtern können, falls noch keine Prüfungserfahrung mit dem C5 vorliegt.

Fragen und Antworten