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Unterstützung durch Behörden

Möglichkeiten der Unterstützung

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags (§ 5b BSIG) bestimmte Betroffene bei der Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen tatkräftig unterstützen.

Zu den gesetzlich definierten Zielgruppen des BSI zählen grundsätzlich:
• Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (gem. BSI-KritisV)
• Institutionen der Bundesverwaltung/Stellen des Bundes
• Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse

Ein Mobile Incident Response Team (MIRT) unterstützt die Bundesverwaltung und Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) bei einem IT-Sicherheitsvorfall vor Ort und unterstützt bei der Vorfallsbearbeitung. Die Arbeitsweise des MIRTs wird anschaulich und zum besseren Verständnis in der Folge 2 des Podcasts vom BSI "Update verfügbar" erklärt.

Eine Übersicht über die Unterstützungsmöglichkeiten des BSI bietet die Broschüre „Unterstützung bei der Vorfallsbearbeitung

Unterstützung bei der Strafverfolgung

Für die Strafverfolgung und Bekämpfung von Cyberkriminalität sind in Deutschland zunächst die Polizeien der Bundesländer zuständig, die Sie z. B. über die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der jeweiligen Landeskriminalämter (LKÄ) erreichen können. Eine Liste der zuständigen ZACs finden Sie unter www.polizei.de/zac. Bitte beachten Sie dabei, dass die Kontaktdaten NUR für Wirtschaftsunternehmen gelten. Privatpersonen wenden sich bitte an die Onlinewachen der Polizeien der Länder.
Das Bundeskriminalamt ist unmittelbar zuständig für die Strafverfolgung bei Cyberangriffen auf Kritische Infrastrukturen sowie auf Behörden und Einrichtungen des Bundes.
Ansprechpartner ist diesen Fällen die

  • ZAC BKA Telefon: 0611/55-15037 sowie die
  • Quick Reaction Force (QRF BKA) Telefon: 0611/55-11166 (24/7 erreichbar).

Unterstützung bei Wirtschaftsspionage durch das Landes- oder Bundesamt für Verfassungsschutz

Bei Verdacht auf Wirtschaftsspionage erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Landesamt - bzw. dem Bundesamt für Verfassungsschutz (LfV / BfV) 2 kompetente Unterstützung. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Initiative Wirtschaftsschutz.