IT-Sicherheitskennzeichen
Das IT-Sicherheitskennzeichen für Hersteller
Das IT-Sicherheitskennzeichen wird durch das BSI für Produkte oder Dienste erteilt, wenn Sie als Hersteller die Konformität des Produktes zu bestimmten IT-Sicherheitsvorgaben vollständig geprüft und deren Erfüllung durch eine Herstellererklärung bestätigt haben. Die Beantragung ist freiwillig und ausschließlich im Rahmen der vom BSI definierten Produktkategorien möglich.
Der Erteilungsprozess ist in der nachfolgenden Übersicht vereinfacht dargestellt und wird ausführlich in der Verfahrensbeschreibung Erteilung IT-Sicherheitskennzeichen erläutert.
5 Schritte zur Erteilung:
5. Nach Erteilung: Nachgelagerte Marktaufsicht
Während der Laufzeit des IT-Sicherheitskennzeichens prüft die Marktaufsicht des BSI, ob die in der Herstellererklärung zugesicherten IT-Sicherheitseigenschaften des Produktes erfüllt werden.
Hierbei wird sowohl anlasslos als auch anlassbezogen die Konformität des gekennzeichneten Produktes mit den zugrundeliegenden IT-Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Produktkategorie überprüft.
Weitere Informationen zum Prozess der Marktaufsicht können der Verfahrensbeschreibung entnommen werden:
Weitere Informationen zur Funktionsweise des Kennzeichens sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema finden Sie in unseren FAQ. Wenn Sie Fragen zur Beantragung eines IT-Sicherheitskennzeichens vor Antragstellung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: it-sicherheitskennzeichen@bsi.bund.de